Österreichischer Strompreisindex erreicht im August den höchsten Stand seit März 2014! Wien, 06. Juli 2018 – Der Österreichische Strompreisindex (ÖSPI) steigt im August das elfte Monat in Folge. Insgesamt befindet er sich damit auf dem höchsten Stand seit März 2014. Gegenüber dem Vormonat Juli 2018 beträgt der Anstieg beim Großhandelspreis für Strom 3,3 %. Im Vergleich zum August des Vorjahres liegt der ÖSPI um 21 % höher. Bezogen auf das Basisjahr (2006 = 100) erreicht der ÖSPI für den August 2018 einen Indexstand von 73,15 Punkten.

Der Grundlastpreis (Index 76,13 Punkte) steigt gegenüber dem Vormonat um 3,3 % und im Jahresvergleich um 21,7 %. Der Spitzenlastpreis (Index 66,81 Punkte) weist im Monatsvergleich ein Plus von 3,3 % und im Jahresvergleich ein Plus von 19,6 % auf.

Der ÖSPI erfasst nur das Produkt Strom (Strom-Großhandelspreise) und berücksichtigt keine Netzgebühren, Steuern oder Abgaben. Der Gesamtpreis für Strom teilt sich beim Endkonsumenten mit knapp 40 % auf die Energiekomponente und zu 60 % auf Netzgebühren, Steuern und Abgaben auf.

Methodik

Der ÖSPI wird nach einer standardisierten Methode und auf Basis der Notierungen an der Energie-Börse EEX (European Energy Exchange) in Leipzig berechnet. Grundlage des ÖSPI sind die Marktpreise für Strompreis-Futures der kommenden vier Quartale. Sie sind gleichzeitig ein Indikator für die zu erwartende Entwicklung des Strompreises. Konkret werden neben den Werten für Grundlast, also der regelmäßigen, bandförmigen Stromlieferung auch die Werte für Spitzenlast zur Berechnung herangezogen.
Der ÖSPI zeigt an, um wie viel Prozent sich der Einkaufspreis für Strom im kommenden Monat

gegenüber der Basisperiode, dem Vormonat und dem Vorjahr auf Grundlage eines fiktiven Beschaffungsverhaltens verändert. Der Durchschnitt der Strompreise aus dem Jahr 2006 ist die Ausgangsbasis für den Strompreisindex. Der ÖSPI bildet nur die reine Energiekomponente ab. Der Gesamtpreis für Strom teilt sich beim Endkonsumenten mit knapp 40 % auf die Energiekomponente und zu 60 % auf Netzgebühren, Steuern und Abgaben auf. Weitere Faktoren, die den Strompreis beeinflussen – wie beispielsweise die Beschaffungsstrategien der Energieversorger – werden im ÖSPI nicht berücksichtigt. Ein Steigen bzw. Fallen des ÖSPI lässt daher nur eine entsprechend geringere Erhöhung bzw. Senkung des gesamten Strompreises erwarten. Mit dem ÖSPI kann keine Aussage getroffen werden, wie die Energieanbieter ihre Preise gegenüber den Endkunden tatsächlich gestalten.

Eine grafische Darstellung der Entwicklung des Strompreisindex steht hier zum Download bereit.

Änderung im Rahmen der Preiszonentrennung

Der deutsch-österreichische Strommarkt wird bis September 2018 als gemeinsamer Markt und folglich innerhalb einer Preiszone bewirtschaftet. Im Zuge der Engpassbewirtschaftung ab 1. Oktober 2018 an der deutsch-österreichischen Grenze wird der Markt in einen eigenen deutschen und einen österreichischen Markt mit separaten Preiszonen aufgetrennt. Im Rahmen der Engpassbewirtschaftung müssen dann Leitungskapazitäten explizit (langfristige Kapazitäten) bzw. implizit (Market-Coupling im Day-Ahead-Markt) vergeben werden. Daher wurden auch von der EEX nach dem Bekanntwerden der geplanten Trennung je separate Terminmarktprodukte für die Lieferzonen Deutschland und Österreich aufgelegt. Die Produkte „Phelix DE-AT“ für die gemeinsame Lieferzone laufen aus und werden nicht fortgeführt. Um den geänderten Bedingungen und den Änderungen bei den EEX-Produkten gerecht zu werden, muss die Berechnungsgrundlage für den ÖSPI angepasst werden. Ab September 2018 werden für den Oktober ÖSPI die Stromfutures  für den separaten österreichischen Markt für die Berechnung herangezogen. Die Berechnungsmethodik bleibt unverändert.

Beispiele zur Berechnungsmethode

Werte für Base und Peak für Jänner 2018

  • Errechnet im Dezember 2017
  • Als Durchschnitt der Preise für Quartals-Futures der Monate März bis November 2017 jeweils für das 1. Quartal 2018, das 2. Quartal 2018, das 3. Quartal 2018 und das 4. Quartal 2018.

Werte für Base und Peak für August 2018

  • Errechnet im Juli 2018
  • Als Durchschnitt der Preise der Quartals-Futures der Monate Oktober 2017 bis Juni 2018 jeweils für das 3. Quartal 2018, das 4. Quartal 2018, das 1. Quartal 2019 und das 2. Quartal 2019.

Haftungsausschluss

Die Österreichische Energieagentur sowie alle bei der Erstellung der Indices beteiligten Experten haben deren Berechnung sowie inhaltliche Kommentare sorgfältig erstellt. Übermittlungs-/inhaltliche Fehler können dennoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Österreichische Energieagentur übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte, insbesondere in Bezug auf eventuelle unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die direkte oder indirekte Verwendung der angebotenen Informationen entstehen. (Quelle: www.energyagency.at)