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FAQ

Durch den Energieanbieterwechsel entstehen für Sie keine Kosten.
Im Gegenteil – Sie sparen! 

Kurz Erklärt: Wenn Sie Ihren Strom-/Gasanbieter wechseln, bleiben Sie Kunde beim bisherigen Netzbetreiber, nämlich im Bereich der Netznutzung. Sie benutzen weiterhin sein Leitungsnetz und bezahlen dafür einen gesetzlich festgesetzten Tarif (Netzdienstleistungen und Abgaben).

Durch den Wechsel kommt es zu keiner Unterbrechung der Strom-/Gasversorgung.
Ihr Netzbetreiber ist dazu verpflichtet, alle an sein Netz angeschlossenen Kunden entsprechend den geltenden Marktregeln und unabhängig davon, von wem die Kunden die Energie beziehen, gleich und diskriminierungsfrei zu behandeln. 

Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Energielieferant ?

Der regionale Netzbetreiber besitzt die Rechte an dem Energieversorgungssystem (Leitungsnetz), sowie die Durchgangsrechte. Das berechtigt ihn dazu, von den Strom-/Gaskunden Gebühren für die Nutzung des Leitungsnetzes zu verlangen. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Zählerdaten an den neuen Strom-/Gasanbieter zu übermitteln. Der Netzbetreiber wird weiterhin zu den gewohnten Terminen Ihren Zählerstand ablesen. 

Was bedeutet getrennte Rechnung/Gesamtrechnung ?

Einmal jährlich erhalten Sie eine Jahresabrechnung von Ihrem Strom-/Gasanbieter. Nach Anbieterwechsel erhalten Sie Üblicherweise getrennt davon eine Netzrechnung von Ihrem Netzbetreiber. Es gibt auch Anbieter die nur die Gesamtrechnung anbieten.

Kommt es durch den Wechsel zu einer Unterbrechung der Energieversorgung ?

Ihr regionaler Energielieferant ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen weiterhin Strom/Gas zu liefern, bis ein Vertrag mit einem neuen Anbieter abgeschlossen wurde. Dieses Gesetz schließt praktisch einen Energieausfall aus. Das gilt auch dann, wenn der neue Anbieter Konkurs anmelden muss. Dann springt der regionale Energieanbieter zu seinen Konditionen wieder ein. Das geschieht so lange, bis ein neuer Anbieter gefunden wurde.

Wie läuft der Energielieferantenwechsel ab ?

Nach Ausfüllen des Antrag/Vertrag für den Energielieferantenwechsel erhalten Sie eine Information mit dem voraussichtlichen Lieferbeginn von Ihrem neuen Strom-/Gasanbieter. Die Energielieferung bei Ihrem bisherigen Energieversorger wird gekündigt und Ihre Anlage wird beim Netzbetreiber umgemeldet. Der Netzbetreiber ermittelt Ihren Zählerstand.

Sie erhalten bei Lieferbeginn eine Information über den Start der Strom oder Gaslieferung sowie die Höhe Ihres Teilzahlungsbetrages. 

Darf jeder zu einem anderen Energieanbieter wechseln ?

Jeder Haushalt ist berechtigt, sich seinen Strom-/Gasanbieter auszusuchen. Seit der Liberalisierung des Energiemarktes ist ein Wechsel jederzeit möglich. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Sollten bei Ihrem alten Anbieter hohe Zahlungsrückstände existieren, ist ein Wechsel erst dann möglich, wenn entweder der Rückstand ausgeglichen oder eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen worden ist.

Muss der Hauseigentümer oder der Vermieter informiert werden ?

Nein, unabhängig davon, ob es sich um eine Genossenschafts-, Gemeinde- oder private Wohnung handelt, müssen Sie Ihren Vermieter etc. nicht über Ihren Energieanbieterwechsel informieren.

Was ist, wenn man umzieht ?

Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihren Energieanbieter darüber informieren. Dazu haben Sie eine Frist von sechs bis acht Wochen. Ziehen Sie in eine andere Stadt, so werden Sie zunächst erst einmal von dem regionalen Anbieter beliefert. Wünschen Sie keine Belieferung durch diesen, müssen Sie sich rechtzeitig um einen anderen Anbieter kümmern und dort einen Vertrag abschließen. Allerdings ist grundsätzlich zu beachten, dass bei jedem Anbieter eine Kündigungsfrist besteht. Diese kann sogar bis zu einem Jahr betragen. Dennoch hat jeder Anbieter ein Sonderkündigungsrecht. Aufschluss darüber geben Ihre Unterlagen, die Sie bei Vertragsabschluss von Ihrem neuen Anbieter erhalten haben.

Wer ist Ansprechpartner bei Energieausfall oder Störung ?

Bei Energieausfällen oder Störungen, die die Energieversorgung betreffen, ist der regionale Netzbetreiber Ihr Ansprechpartner. Dieser ist für die unterbrechungsfreie Anspeisung der Anlage verantwortlich und muss die vom Energielieferanten eingespeiste Energie störungsfrei bis zum Hauptzähler liefern. 

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