Energieausweis
Für Gebäude jeder Art, die zur Vermietung, Verpachtung oder zum Verkauf vorgesehen sind, ist verpflichtend ein Energieausweis vorzulegen. Er gibt Auskunft über den energietechnischen Zustand des Objektes und muss bereits bei einem Inserat angeführt werden.
Angegeben werden müssen Stammdaten wie Gebäudetyp und Standort, Informationen über den Heizwärme- und Energiebedarf sowie das Standortklima, wobei die jeweiligen Werte in Energieeffizienzklassen eingeteilt werden. Ausgestellt werden kann dieser über Vertreter unterschiedlicher Sparten und Ziviltechniker.
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