Der bilaterale Stromhandel bleibt grundsätzlich aufrecht. Ab Oktober 2018 kann der halbe Austro-Spitzenverbrauch als Langfristkapazität vergeben werden.

Der grenzüberschreitende Stromhandel an der deutsch-österreichischen Grenze wird mit Oktober 2018 zwar eingeschränkt, doch bleibt er auf Höhe des halben Austro-Spitzenverbrauchs weiter möglich. Und sobald ein fehlendes Leitungsstück bei St. Peter/Salzburg fertig ist, kann die zu vergebende Langfristigkapazität bis 2024 sogar wieder auf fast drei Viertel der Spitzenmenge angehoben werden.

Die Einigung der beiden Regulatoren, der deutschen Bundesnetzagentur und der österreichischen E-Control, sieht vor, dass ab Anfang Oktober kommenden Jahres 4.900 Megawatt (4,9 GW) Strom durch Langfristigkapazitäten vergeben werden können – was etwa der Hälfte des österreichischen Verbrauchs zu Spitzenzeiten entspricht. „Wir haben damit letztlich ein gutes Ergebnis erreicht“, erklärten die E-Control-Vorstände Wolfgang Urbantschitsch und Andreas Eigenbauer am Montag. Damit bleibe der bilaterale Stromhandel weitgehend in dem vom Markt benötigten Ausmaß offen. Und: „Wir haben eine Lösung erreicht, die die Auswirkungen auf die österreichischen Stromkunden so gering wie möglich hält.“

Durch die Fertigstellung der Leitung St. Peter/Isar solle die Kapazität bis 2022 auf 6 GW und bis 2024 auf 7 GW steigen, sagte Urbantschitsch im Gespräch mit der APA. Doch schon mit den jetzt für Herbst 2018 fixierten 4,9 GW werde sich ein Gutteil des bilateralen Stromhandels sehr gut darstellen lassen. „Es werden also keine Leitungen gekappt, und es gibt nach wie vor eine hohe Kapazität.“ Der gefundene Kompromiss sei „ein schönes Ergebnis“, das es in dieser Form mit anderen Ländern gar nicht gebe. Hätte man sich nicht mit der deutschen Bundesnetzagentur geeinigt, hätte Deutschland ja – schon vor längerem beschlossene – einseitige Maßnahmen in Kraft gesetzt, die gravierender ausgefallen wären.

Kalorische Kapazitäten für Deutschland

Für den Kompromiss mit Deutschland musste Österreich sich freilich bereit erklären, ab Herbst 2018 bestimmte kalorische Erzeugungskapazitäten für deutsche Übertragungsnetzbetreiber bereitzuhalten – und zwar zunächst 1 GW und ein Jahr später, ab Oktober 2019 dann 1,5 GW. Rufen deutsche Übertragungsnetzbetreiber diese Reserven etwa für Redispatch ab, so müssen sie dafür auch zahlen. „Für die Deutschen ist das viel wert, weil sie dann zur Versorgungssicherheit auf gesicherte Kraftwerksreserven zurückgreifen können.“ Nota bene müsse sich Österreich ohnedies auch aus eigenem Interesse darum kümmern, um ausreichend Kraftwerkskapazität zu haben. Die entsprechenden Verträge mit den Betreibern heimischer Gaskraftwerke schließt der Übertragungsnetzbetreiber Austrian Power Grid (APG) ab.

Mit der Kapazität, auf die man sich verständigt habe, seien die Auswirkungen auf den heimischen Strompreis sehr gering, genau seien diese aber nicht zu beziffern, betonten die E-Control-Vorstände. Beim Großhandelspreis könnten etwaige Kostensteigerungen maximal zirka fünf Prozent betragen. Für einen durchschnittlichen Haushaltskunden werde es kaum Auswirkungen geben.

Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner bezeichnete die Einigung am Montag als einen „guten Kompromiss im Sinne des Standorts“. Damit bleibe der Stromhandel zwischen beiden Ländern weitgehend möglich, die Unternehmen hätten Planungssicherheit.  Die deutsche Bundesnetzagentur nannte am Montag in einer Aussendung die Einführung der Engpassbewirtschaftung an der Grenze mit Oktober 2018 „eine sinnvolle und nachhaltige Maßnahme“. Denn der uneingeschränkte Handel zwischen Deutschland und Österreich habe in der Vergangenheit immer wieder Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Systemsicherheit erforderlich gemacht und zu Einschränkungen beim Handel mit anderen Nachbarländern beigetragen. (Quelle: diepresse.com)