Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (InvPrG) gibt es befristet bis zum 28.02.2021 einen zusätzlichen und attraktiven Anreiz für die kurzfristige Umsetzung von Umweltinvestitionen in österreichischen Unternehmen.

Für ab dem 01.08.2020 begonnene Neuinvestitionen im Bereich der Ökologisierung gemäß Richtlinien zum Investitionsprämiengesetz gibt es einen Investitionszuschuss in Höhe von 14 % der gesamten aktivierten Anschaffungskosten für die Umweltinvestition. Diese Förderung kann zusätzlich zu den bestehenden Förderungsangeboten der Umweltförderung im Inland, des Klima- und Energiefonds sowie des klimaaktiv mobil Förderungsprogrammes in Anspruch genommen werden. Durch die Kombination der bestehenden Umweltförderungen mit der Öko-Investitionsprämie ergibt sich ein Zuschussbetrag von insgesamt bis zu 50 % der Investitionskosten.

Die Antragstellung für die Öko-Investitionsprämie ist zwischen 01.09.2020 und 28.02.2021 möglich. Die Inbetriebnahme und Bezahlung der geförderten Maßnahmen müssen bis spätestens 28.02.2022 erfolgen. Bei Investitionen von mehr als 20 Mio. Euro längstens bis 28.02.2024.

Die Abwicklung erfolgt durch die Austria Wirtschaft Service GmbH (aws). Die detaillierten Förderungsbestimmungen sowie die Förderungsrichtlinien finden sie unter www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie. Die Antragstellung muss separat zum Antrag auf Umweltförderungen erfolgen und ist elektronisch über den aws Fördermanager (www.foerdermanager.aws.at) möglich.

Einen Überblick über das aktuelle Förderangebot des Klima- und Energiefonds für Unternehmen finden Sie hier.

Kommunalinvestitionsgesetz 2020 (KIG 2020):
KIG UNTERSTÜTZT KLIMASCHUTZMAßNAHMEN MIT BIS  ZU 50 % DER KOSTEN und ist mit anderen Förderungen kombinierbar

Mit gezielten Maßnahmen die internationalen Klimaschutzziele erreichen und gleichzeitig den Wirtschaftsstandort Österreich stärken – diese Ziele vereint das am 1. Juli 2020 beschlossene Gemeindepaket. Das bisher größte Unterstützungspaket für österreichische Städte und Gemeinden ist ein wesentlicher Impulsgeber für die regionale Wirtschaft: Mit diesen Mitteln können die Gemeinden als größte öffentliche Investoren weiterhin Aufträge vergeben, wichtige Projekte umsetzen und gezielt Anreize für Wertschöpfung und Arbeitsplätze setzen.

Die Durchführungsbestimmungen zum Kommunalinvestitionsgesetz 2020 (Richtlinien gemäß §2 Abs. 3 KIG 2020) wurden mit 01.07.2020 vom BMF veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Ein Ziel des Kommunalen Investitionsprogramms ist es u.a. mindestens 20% der Mittel für ökologische Maßnahmen zu verwenden, die insbesondere zur Einhaltung der unionsrechtlichen Ziele beitragen sowie der Vorreiterrolle der öffentlichen Hand im Klima- und Energiebereich dienen sollen. Die Gemeinden werden explizit eingeladen, im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2021 Anträge für Projekte zu stellen. Die Durchführungsbestimmungen weisen auch ausdrücklich auf die zusätzlichen Förderungsmöglichkeiten für ökologische Maßnahmen im Rahmen der Umweltförderung im Inland (UFI) hin. Somit sind auch die Förderangebote des Klima- und Energiefonds weitgehend dafür nutzbar.
Der Zweckzuschuss aus dem Kommunalen Investitionsprogramm 2020 beträgt bis zu 50 % der Gesamtkosten des Projekts und gilt nicht als staatliche Beihilfe. Die Kombination aus Umweltförderung und Zweckzuschuss darf die Gesamtkosten eines Projekts nicht übersteigen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation und der Bedeutung der regionalen Wertschöpfungseffekte soll durch eine Steigerung der Anreizwirkung der UFI die Verwendung von Mitteln des Kommunalen Investitionsprogrammes 2020 für ökologische Maßnahmen forciert werden. Daher wird für Pauschal-Förderungsprojekte in der Umweltförderung im Inland mit sofortiger Wirkung und bis 31.12.2021 auf die obligatorische Landesbeteiligung verzichtet und die Förderung für Gemeindeprojekte ausschließlich aus Bundesmitteln bestritten, sofern die antragstellende Gemeinde eine Finanzierung aus Mitteln des Kommunalen Investitionsprogramms 2020 zumindest in Höhe der Bundesförderung nachweist.

Einen Überblick über das Förderungsangebot für Gemeinden des Klima- und Energiefonds finden Sie hier.

(Quelle: https://www.klimafonds.gv.at/kig-investitionspraemie-info/)