Die Post verkauft ihren Kunden seit Kurzem auch Strom- und Gasverträge. Den Energiehändlern verspricht sie, die Menschen danach zwei Jahre lang nicht erneut „zum Wechsel zu bewegen“.

Für manche Kunden kann das teuer werden…

Wien. Mit der anlaufenden Heizsaison starten die Energieanbieter ihren Kampf um die wechselwilligen Strom- und Gaskunden. Immerhin sind im ersten Jahr nach dem Anbieterwechsel Einsparungen von 300 bis 600 Euro möglich. Aber nicht nur die Billigstrom- und Gasanbieter selbst schärfen ihre Klingen. Auch immer mehr Branchenfremde rittern darum, den Österreichern beim Umstieg zu einen günstigeren Energieanbieter behilflich sein zu dürfen.

Die Konsumentenschützer tun es, etliche Internetportale tun es, der frühere Energieregulator Walter Boltz tut es – und auch die heimische Post hat erkannt, dass es durchaus lukrativ sein kann, ihren Kunden neben Briefmarken auch noch den einen oder anderen Strom- und Gasvertrag eines Billiganbieters zu verkaufen. Und wer wäre besser geeignet, den Menschen die Angst vor dem Anbieterwechsel zu nehmen als der nette Postler von nebenan? Der teilstaatliche Konzern hat dabei vor allem Menschen im Auge, „die persönliche Beratung schätzen“ – sprich von Online-Tarifrechnern im Internet abgeschreckt sind.

So weit, so gut. Schließlich kann Österreichs Strom- und Gasmarkt auch nach über 15 Jahren Liberalisierung ein wenig Starthilfe in Sachen Wettbewerb gut gebrauchen. Immer noch hängen viele Österreicher deutlich stärker an ihren bekannten Landesenergieversorgern. Die Wechselrate bleibt deutlich hinter jener in Deutschland zurück. Etwas mehr Beratung kann also nicht schaden.

Nach dem ersten Jahr steigen die Preise…

Aber ist der wechselwillige Kunde in seinem alten Postamt wirklich am besten aufgehoben? Ein Blick auf den Vertrag, den die Post den Energiehändlern anbietet, lässt zumindest Zweifel aufkommen. Dort ist nicht nur die branchenübliche Provision für die Post von 40 Euro je abgeschlossenem Vertrag und die Verpflichtung zur strengsten Geheimhaltung niedergeschrieben. Die Post kommt den Energieanbietern im Vertragswerk noch ein entscheidendes Stück entgegen. In einem Exemplar, das der „Presse“ vorliegt, heißt es wörtlich: „Die Post wird innerhalb von 24 Monate, ab Vertragsabschluss zwischen Anbieter und Endkunden nicht versuchen, diesen Endkunden durch aktiven Kontakt und/oder per adressierte Zusendung zu einem abermaligen Wechsel zu bewegen.“

Das klingt zunächst harmlos. Ist es aber nicht, wenn man weiß, wie das Geschäftsmodell der meisten Billigstrom- und Gasanbieter aussieht. Diese locken in der Regel im ersten Jahr mit sehr hohen Rabatten, um im zweiten Jahr die Tarife deutlich nach oben zu schnalzen.

Die Post hingegen verbietet es sich selbst, die Kunden zwei Jahre lang aktiv darauf hinzuweisen, dass ein neuerlicher Wechsel die Strom- und Gasrechnung deutlich senken würde. Die Verträge seien nicht öffentlich und würden daher nicht kommentiert, heißt es beim teilstaatlichen Unternehmen zunächst. Eine Sprecherin räumt jedoch ein: „Es stimmt, wir weisen Kunden nicht gezielt darauf hin, dass sie nach einem Jahr wieder wechseln sollen.“ Dennoch hätten Post-Kunden jederzeit die Möglichkeit, nach besseren Angeboten zu fragen. Günstiger als der alte Lieferant sei es nach dem Wechsel mit der Post „in jedem Fall trotzdem“. Ziel sei eine faire Partnerschaft. „Mit den Kunden, aber auch mit den Lieferanten.“ (Quelle: Matthias Auer /www.diepresse.com)

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