VIELE STROMANBIETER WERBEN MIT SCHLAGWORTEN WIE „STABILEN PREISEN“. EINE UNTERSUCHUNG VON VERBRAUCHERSCHÜTZERN ZEIGT NUN: FÜR KUNDEN HABEN DIE ANGEBOTE OFT NACHTEILE.

Preisgarantien seien oft mit langen Vertragslaufzeiten verbunden, schreibt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Kunden könnten dann nicht zu günstigeren Angeboten wechseln. In einer am Montag vorgestellten Kurzstudie hatte die Organisation sämtliche Tarife von 25 Grundversorgern in den bevölkerungsreichsten Städten des Bundeslandes untersucht. Von ihnen bieten 18 Unternehmen Tarife mit Preisgarantien an.

Nur einer der 18 Anbieter verzichte auf lange Laufzeiten, fand die Verbraucherzentrale heraus. Als lang wertete sie Verträge mit einer Erstlaufzeit von zwei Jahren oder einer Folgelaufzeit von mindestens einem Jahr. Am Markt gibt es auch deutlich kundenfreundlichere Tarife mit Laufzeiten von maximal drei Monaten.

Für die lange Vertragsbindung bekommen die Kunden nicht einmal automatisch niedrige Preise, zeigen die Verbraucherschützer. Ungefähr die Hälfte der Anbieter habe Tarife im Programm, die günstiger seien als diejenigen mit Preisgarantie. Bei drei der 18 Versorger werden die Garantien sogar teurer, je länger sich die Kunden binden.

„82 Prozent sind Pseudogarantien“

Inwieweit sich überhaupt von Garantien sprechen lässt, ist seit Längerem umstritten. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW sind 82 Prozent der Tarife Pseudogarantien, da sie sich nur auf Teile des Strompreises beziehen. Als „umfängliche Preisgarantien“ sehen die Verbraucherschützer nur solche an, in denen die Stromanbieter höchstens eine eventuelle gesetzliche Änderung der Mehrwertsteuer an ihre Kunden weitergeben.

Bei eingeschränkten Preisgarantien ist dagegen mehr als die Hälfte des Strompreises ausgenommen, beispielsweise die EEG-Umlage oder Netzentgelte, die in den vergangenen Jahren immer wieder gestiegen sind. Zwar sind diese Abgaben und Umlagen staatlich reguliert. Erhöhungen könnten die Versorger aber zumindest teilweise durch gesunkene Strombeschaffungskosten im Großhandel ausgleichen.

„Eingeschränkte Preisgarantien sind wertlos“, resümiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bei Preiserhöhungen hätten Kunden immer ein Sonderkündigungsrecht, auch wenn die Versorger sie mit gestiegenen staatlichen Bestandteilen begründeten.

(Quelle- Manuel Berkel, BizzEnergy)